Auf dem Mobility Symposium in Berlin sprechen hochkarätige Expert:innen zur Geschäftsreise der Zukunft • Deutsche Bahn verkündet die Pauschalversteuerung für das Vorteilsprogramm BahnBonus • Geschäftsreisende können jetzt auch persönlich von BahnBonus Vorteilen profitieren.
(Frankfurt, 29. Juni 2023) Auf dem diesjährigen Mobility Symposium in Berlin – der Plattform für Inspiration und Austausch zu Entwicklungen und Trends rund um die geschäftliche Mobilität – wird verkündet, dass ab dem 1. Juli 2023 die DB Fernverkehr AG die pauschale Versteuerung für das Vorteilsprogramm BahnBonus übernimmt. Geschäftsreisende, die BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen zukünftig keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuer machen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.
Geschäftsreisende, die sich für die Bahn als nachhaltiges Verkehrsmittel entscheiden, können ihre Reisezeit produktiv nutzen und von geschäftlich gesammelten BahnBonus Punkten nun auch persönlich profitieren. Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche in den Fernverkehrszügen der DB, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. erfüllen den Wunsch nach dem gewissen Extra und Entspannung durch Rückzugsmöglichkeiten. Durch die neuen Regelungen ergeben sich gleichzeitig Vorteile für die Unternehmen: Da nun der administrative Aufwand zur Steuerthematik im Hinblick auf BahnBonus entfällt, kann das BahnBonus Vorteilsprogramm zum echten Anreiz für Mitarbeitende werden. Sie können Punkte sammeln und, sofern unternehmensseitig erlaubt, diese dann auch persönlich nutzen. So wird nicht nur nachhaltige Mobilität, sondern auch die Arbeitgeber:innen attraktiv.
So macht die Bahn einen weiteren, wichtigen Schritt hin zum Verkehrsmittel der Wahl – für Geschäftsreisende und Unternehmen. „Wir müssen Mobilität neu denken. Wenn wir über New Work sprechen, müssen wir auch New Mobility planen. Die Thesen renommierter Mobilitäts-Expert:innen, die im Rahmen des New Corporate Mobility Monitors heute vorgestellt werden, zeigen, dass berufliches Reisen zukünftig unter anderem umweltschonend und flexibel sein soll. Mit der Pauschalversteuerung erhöhen wir den Anreiz, sich bei Geschäftsreisen öfter für die klimafreundliche Bahn zu entscheiden. Dazu trägt sicherlich bei, wenn Reisende die dabei erreichten BahnBonus Punkte jetzt auch unkompliziert privat für Prämien nutzen können“, sagt Stefanie Berk, Vorständin Marketing und Vertrieb DB Fernverkehr AG.
Hintergrund zur Pauschalversteuerung
In Deutschland müssen alle lohnsteuerpflichtigen Personen Vorteile, die sie aus geschäftlichen Anlässen erhalten haben und von denen sie privat profitieren, im Rahmen ihrer persönlichen Steuererklärung angeben (sog. geldwerter Vorteil), sofern gewisse Freibeträge überschritten werden. Zusätzlich müssen privat verwendete Prämien zum Zwecke des Lohnsteuerabzugs dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Ab dem 1. Juli 2023* wird nach § 37a EStG für BahnBonus nun eine Ausgleichszahlung durch die DB Fernverkehr AG pauschal vorgenommen. Reisende müssen also zukünftig bei der privaten Inanspruchnahme von Prämien im Rahmen des Vorteilsprogramms BahnBonus nichts mehr dazu in ihrer Lohnsteuererklärung angeben. Dadurch entfällt auch der korrespondierende, administrative Aufwand für Unternehmen.
Hintergrund zum Mobilitätssymposium 2023
Hochkarätige Experten:innen sprechen auf der Tagesveranstaltung am 29. Juni 2023 in den Design Offices Humboldhafen in Berlin unter dem Motto grün | innovativ | mobil zur Geschäftsreise der Zukunft rund um die Themen „New Work und New Mobility“. Der Autor und Digitalunternehmer Sascha Lobo hält die Keynote. Unter der Leitung des SZ Instituts und Hans-Peter Kleebinder von der Universität St. Gallen präsentieren Mobilitäts-Expert:innen 11 zentrale Thesen zur Geschäftsreise der Zukunft. Wie die Vorträge beim Mobility Symposium zeigen, wird die Mobilität der Zukunft durch unterschiedliche Themen geprägt. Neben Umweltverträglichkeit gehören u.a. auch Reisedauer, Flexibilität und Komfort dazu. Dem Wunsch, Geschäftliches mit Privatem verbinden zu können, kommt die Einführung der Pauschalversteuerung für das BahnBonus Vorteilsprogramm schon jetzt entgegen. Die Programm-Highlights und weitere Informationen finden Sie hier.
* Basis für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist das Datum der Einlösung der BahnBonus Prämienpunkte, auch wenn die Fahrt z.B. erst Wochen später erfolgt. D.h. für BahnBonus Prämienpunkte, die bis zum 30.06.2023 eingelöst werden, muss die Angabe in der individuellen Lohnsteuer erfolgen, ab dem 01.07.2023 greift dann die Pauschalversteuerung durch die DB Fernverkehr AG.
Weitere Informationen rund um das BahnBonus Vorteilsprogramm und der Prämienübersicht sind hier zu finden.